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Zuschmann-Schöfmann

Weingut Zuschmann-Schöfmann

AVINO - der offene Weinmarktplatz
310
WINZER
1973
WEINE
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Weingut Zuschmann-Schöfmann

?Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weingut Zuschmann-Schöfmann

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Weingut Zuschmann-Schöfmann und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers können nicht anerkannt werden, es sei denn, Weingut Zuschmann-Schöfmann hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

Die Bestellung kommt mit Bestätigung der Bestellung (per E-Mail oder per Briefsendung) durch Weingut Zuschmann-Schöfmann gültig zustande. Die Preise verstehen sich in Euro pro Flasche/Stück, inklusive aller gesetzliche Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer), jedoch ohne Transportkosten, welche gesondert zu entrichten sind. Bei möglichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Weinshop ist Weingut Zuschmann-Schöfmann zum Rücktritt berechtigt.


§ 3 LIEFERUNG

Alle Lieferungen erfolgen ab Weingut Zuschmann-Schöfmann - Winzerstrasse 52, 2223 Martinsdorf, Österreich - an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind möglich und zulässig. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.


§ 4 TRANSPORTSCHÄDEN

Für Schäden und Beeinträchtigungen, welche während des Transportes entstehen, garantiert Weingut Zuschmann-Schöfmann Ihnen vollständigen Ersatz unter folgenden Bedingungen: - Die eintreffende Ware ist sofort auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. - Jegliche Beanstandungen sind vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen.


§ 5 ANNAHMEVERZUG

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Weingut Zuschmann-Schöfmann berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


§ 6 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung im Voraus zahlen oder im Falle einer Selbstabholung bei Weingut Zuschmann-Schöfmann in bar bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Weingut Zuschmann-Schöfmann berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4% zu fordern.


§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom Weingut Zuschmann-Schöfmann. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Weingut Zuschmann-Schöfmann ab.


§ 8 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Liegt ein vom Weingut Zuschmann-Schöfmann zu vertretender Mangel der Ware vor, ist das Unternehmen nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Weingut Zuschmann-Schöfmann haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Weingut Zuschmann-Schöfmann nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt nur an Personen über 18 Jahren.


§ 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der in den Statuten des Weingut Zuschmann-Schöfmann eingetragenen Gerichtsstand. Weingut Zuschmann-Schöfmann ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.



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